- Ausfertigung einer öffentlichen Urkunde
- Ausfertigung einer öffentlichen Urkunde
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Business german-english dictionary. 2013.
Business german-english dictionary. 2013.
Ausfertigung — Durchschrift; Abschrift; Duplikat; Kopie; Durchschlag; Doppel * * * Aus|fer|ti|gung 〈f. 20; Amtsdt.〉 Ausstellung, Abfassung, Herstellung (eines amtl. Schriftstücks) ● in doppelter Ausfertigung mit Kopie * * * Aus|fer|ti|gung, die; , en … Universal-Lexikon
Urkunde — (lat. Instrumentum), 1) im weitesten Sinne jedes Beweismittel, mit Einschluß der Zeugen; 2) im engeren Sinne ein lebloser, von Menschenhand gefertigter Gegenstand, welcher entweder zur Erhaltung des Andenkens an irgend eine Begebenheit od. zur… … Pierer's Universal-Lexikon
Urkunde — Archivale (bei Archiven); Schriftstück; Beleg; Unterlage; Dokument; Attest; Zeugnis; Beglaubigung; Bescheinigung; Dossier; Akte * * * Ur|kun|de [ u:ɐ̯kʊndə], die; , n … Universal-Lexikon
Urkunde — (Charta, Instrumentum, Documentum), bedeutet im Althochdeutschen (urchundo) sowohl den Zeugen (testis) als das geschriebene oder gesprochene oder symbolische Zeugnis (testimonium). Erst gegen den Ausgang des Mittelalters werden vorwiegend die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Grosse [1] — Grosse (franz., »große Schrift«), die Ausfertigung einer öffentlichen Urkunde, wie z. B. ein es Vertrags, einer Ladung, eines Haftbefehls, eines Urteils. Der Ausdruck wird verwendet für die Ausfertigungen notarieller und gerichtlicher Akte Doch… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Auflassungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… … Deutsch Wikipedia
Eigentumsübertragungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… … Deutsch Wikipedia
Vormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… … Deutsch Wikipedia
Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit — Die Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit sind bis zur Entstehung von umfassenden schriftlichen Dokumentationen der Verwaltung (Akten) in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts für die Geschichtswissenschaft zentrale Quellen. Die… … Deutsch Wikipedia
Spareinlagen — 1. Begriff: Einlagen, die ein Kreditinstitut als solche annimmt und durch Ausfertigung einer Urkunde, v.a. eines ⇡ Sparbuches, als Sp. kennzeichnet. Sp. dienen der Ansammlung oder Anlage von Vermögen, nicht aber dem Geschäftsbetrieb oder dem… … Lexikon der Economics
beglaubigte Abschrift — die mit dem Beglaubigungsvermerk einer öffentlichen Urkundsperson versehene Abschrift einer (1) Urschrift, (2) ⇡ Ausfertigung oder (3) beglaubigten Abschrift einer Urkunde. Vgl. auch ⇡ öffentliche Urkunden, ⇡ öffentliche Beglaubigung … Lexikon der Economics